Tür und Toranlagen 

Wartungsarbeiten an Tür- und Toranlagen sind wichtig , um einen störungsfreien Betrieb der Anlagen über viele Jahre zu gewährleisten. 

 

Wartungsarbeiten erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlage . 

 

Für Anlagen , die in Rettungswegen bzw. Fluchtwegen eingebaut sind , wird eine mindestens 1 x jährliche Wartung mit Sicherheitsüberprüfung  vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die durchgeführte Wartung wird in das zur Anlage gehörende Prüfbuch eingetragen . 

 

Wir führen außerdem Wartungsarbeiten an kraftbetätigten Toren ,Türen, Fenstern und Schranken aus. 

 

Die Grundlage hierfür ist ZH/1494 “Vorschriften für Kraftbetätigte Fenster Türen Tore “ vom Hauptverband der Berufsgenossenschaft. Wir verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde, um diese Arbeiten auszuführen. 

 

Wir führen Wartungsarbeiten an Brandschutzfeststellanlagen und Brandschutztüren  aus.

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  • Allgemeiner Brandschutz
  • Brandschutztüren   und Brandschutzfeststellanlagen
  • Kraftbetätigter Türen
  • Kraftbetätigter Tore alle Arten
  • Kraftbetätigter Fenster
  • Kraftbetätigter Dachkuppeln
  • Kraftbetätigter Schranken

 

Feststellanlagen 

Die Festellanlage sorgt dafür, dass Fluchtwege möglichst lange begehbar bleiben und die Abschlüsse bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher geschlossen werden. 

 

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

- Zentrale (Auswertung / Energieversorgung)


- ein oder mehrere optische Rauchmelder 


- Feststelleinrichtung (Magnet mit Ankerplatte oder in Gleitschiene, Elektrohydraulischer Türschließer) 


- Manche Anlagen verfügen auch über Taster zum manuellen Schließen der Tür, z.B. bei der Wartung oder Funktionskontrolle. 

 

Früher fanden wegen größerer Sicherheit vor Störbeeinflussungen (Wasserdampf, Staub u.a.) auch Ionisationsmelder Verwendung. 

 

Einige Systeme sind mit Akkus für den Fall, dass die 230 Volt-Versorgungsspannung wegfällt, ausgestattet. Das Wegfallen der Versorgungsspannung, und gegebenenfalls auch der Akkuspannung, muss zum Schließen des Brandabschlusses führen. 

 

Die Feststellvorrichtungen können auch Teil einer Brandmeldeanlage sein. Die Steuerung und Auswertung erfolgt dann durch die entsprechende Brandmeldezentrale. In diesem Fall steht eine größere Auswahl an Meldertypen zur Verfügung, mit welchen man der Auslösung durch Störgrößen entgegenwirken kann.  

 

 

RWA - Analgen - elekritsch / Co2   

 

Vorbeugender Brandschutz und natürliche Lüftung in einer

RWA-Anlage sind für die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit.

Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht

ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik

Deutschland. Zuletzt ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den

Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet.

Die Fa. Bergmann  ist Ihnen gerne

jederzeit bei der Prüfung und Wartung Ihrer  Rauch- und

Wärmeabzugsanlage behilflich.

Eine RWA ( RWF)  muß mindeststen 1 x jährlich  geprüft werden . 

Kontaktieren Sie uns , wir machen Ihnen gerne ein komplett Angebot . 

 

VDE 701 / Prüfungen 

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen bindend und vorgeschrieben. Die von uns durchgeführten Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschafft durchgeführt und soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Tore und damit vor immensen Schäden schützen!

So z.B. schließen Versicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Tor verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Tor dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Außerdem können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € geahndet werden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). 

 

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Tore von unserem Fachbetrieb prüfen! 

 

Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.

Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!

Diese Sicherheitsprüfungen werden bei uns in zwei Bereiche aufgeteilt, mechanisch und elektrisch.

Die elektrische Überprüfung wird durch uns mit modernster Messtechnik erfasst und ausgewertet. Nach erfolgter Prüfung bekommen Sie durch uns ein Prüfprotokoll augehändigt welches Sie vor Haftung im Schadensfalle entbindet, weiterhin wird Ihr Tor mit einer TÜV Plakette versehen. 

 

Der Ablauf im einzelnen:

  • 1. Falls nicht bereits vorhanden, erstellen wir Ihnen Inventarlisten entsprechend Ihren Bereichen
  • 2. Kennzeichnung der Geräte durch Inventarnummern
  • 3. Für jedes Gerät wird ein Prüfbuch angelegt
  • 4. Erstellung der Mess- Funktions- und gegebenenfalls der Mängelprotokolle
  • 5. Kennzeichnung der Geräte durch TÜV Etiketten
  • 6. Aushändigung nach Auswertung der Unterlagen

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

 


Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen.

Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Toren und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde. 

 

Die Prüfungen werden von uns mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchgeführt.